Richtlinien für den Materialverleih der Jugendkoferenz Samtgemeinde Horneburg                                          Erstellt am 17. Februar 2016
               
§ 1 Ausleihberechtigte            
               
1. Ausleihberechtigt sind Mitglieder der JUKO Horneburg, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen außerhalb der JUKO Horneburg, sofern eine Zweckbindung der Ausleihe besteht. 
               
2. Für den Ausleihgegenstand ist eine natürliche Person als Verantwortliche zu nennen!
               
               
§ 2 Ausleihbedingungen            
               
1. Bei Abholung ist die Übergabe des Ausleihgegenstandes schriftlich festzuhalten. Die beinhaltet den Übergabezustand, die Einnahme der Kaution und ggf. der Ausleihgebühr, des Nutzungsentgeltes, sowie einen vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
               
2. Für ausgeliehenes Material wird eine Kaution erhoben. Diese ist gegen Quittung bei Abholung in bar zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
               
3. Für nicht Mitglieder der Jugendkonferenz SG Horneburg wird eine Ausleihgebühr erhoben.
               
4. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Rückgabe in einem nicht gebrauchsfähigen oder unvollständigem Zustand haftet der /die Ausleihende nach § 1, Abs. 2.
               
5.

Neben Gründen nach Abs. 1 und 4 wird die kaution bei verspäteter Rückgabe oder Verschmutzung einbehalten.

   
               

In Kraft getreten in der Juko-Sitzung am 25.2.2016